Brandschutz

Arbeitgeber werden durch § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) dazu verpflichtet, Brandschutzhelfer für ihr Unternehmen zu benennen. Die Anforderungen an die Brandschutzhelfer werden durch die technischen Regeln für Arbeitsstätten in der ASR A2.2 Nr. 6.2 konkretisiert.

Um Mitarbeiter zum Brandschutzhelfer zu qualifizieren, müssen diese im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen, in den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes, hinsichtlich der Gefahren durch Brände und bezüglich des Verhaltens im Brandfall unterwiesen werden. Der Brandschutzhelferlehrgang von TopSec-Con Carsten Konrad umfasst praktische und theoretische Elemente nach Vorgabe der DGUV, die sich an diesen Anforderungen orientieren.

Alle 2 Monate werden Schulungen in Aachen-Alsdorf angeboten:

Termine :

Anmeldungen: lehrgang@secur-tec.de mit dem Betreff Brandschutzhelfer